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View Full Version : KRIEGSVERBRECHEN - dr. Tom Sunic


Königin Luise von Preußen
05-12-2011, 01:00 AM
KRIEGSVERBRECHEN – OBZOR 51/96 – Seite 34/35

WELT – RECHT: von heute – bis morgen

Gemäß einer alten römischen Weisheit gilt: auctoritas non veritas facit legem (Die Macht nicht das Recht macht die Wahrheit) Oder Das größte Verbrechen, das ein Volk begehen kann ist – einen Krieg zu verlieren

Nach Ende des Waffengefechts auf dem Gebiet des ehemaligen Jugoslawien begann ein internationales Gefecht der Strafanklagen. Auf der obersten Sprosse des Leiterchens an beschuldigten Kriegsverbrechern steht eine beträchtliche Zahl einzeoner serbischer Volkszugehöriger, darunter auch eine weit geringere Zahl Kroaten und – ganz unten erst - drei Bosniaken. Diese Straftrigonometrie spiegelt den internationalen Wunsch nach schätzbarer Wiedergutmachung für die Kriegsfolgen auf dem Balkan wider. Mit ihrem Legalitätsprinzip und hypermoralischem Standpunkt aber umgehen sie, die internationalen Rechtsbegründer gegenüber den Angeklagten, die Frage nach der Auflösung von Ursachen des Krieges auf dem Balkan.

Sowie die internationale Vereinigung während der vier Jahre noch immer nicht wußte, oder nicht wissen wollte, laut und deutlich den AGRESSOR auszurufen, bzw. den Namen des Agressions-Opfers zu nennen (Hostis vs. Amicus), so wird er heute nicht im Stande sein, die genaue Zahl der zu Beschuldigenden zu ermitteln, die vor das internationale Gericht in Den Haag vorzuführen sind. Mit der vierjährigen Nivelierung (oder Anpassung) von dem Agressions-Opfer mit dem Agressor suchen die internationalen Rechtsbegründer nach einem rechtmäßigen Alibi, und nach einem reinen Gewissen angesichts des Fehlens ihres eigenen politischen Willens. Folgernd, wenn aus einem modernen internationalen Recht heraus irgendein Krieg als Bürgerkrieg (Bellum Civile) definiert würe, dann sei es gerechtifertigt auf die Anklagebank das Opferund den Agressor nebeneinander zu platzieren. Hier ist die Rede von einem Paradoxon, weil zahlreiche Beschlüsse der Vereinten Nationen aus dem Jahre 1970 jeder Nation das Recht auf Selbstbestimmung der Zugehörigkeit begründen – und zwar „with all available means“.

UN objektiv?

Der unklare Standpunkt der internationalen Gemeinschaft angesichts der Balkankrise ist beispielslos. Ihre kontroversen Entscheidungen müssen in internationalem Recht und in den nach dem Zweiten Weltkrieg geschaffenen supranationlaen Institutionen gesucht werden. Die Konventionen der Vereinten Nationen über den Genozid (1948), das Nürnberger Gericht für national-sozialistische Kriegsverbrechen (1945-1947) spieglten eine neue Ordnung wider, die das Bündnis der Sieger geschaffen hatte.

Und was bedeutet „Verbrechen gegen die Menschheit“ und „Kriegsverbrechen“? In wlchem Maß können die Vereinten Nationen und die Europäische Union objektiv und unbeteiligt sein? Eine erhebliche Zahl serbischer hoher Stellvertreter, die heute in die Rechtskategorie der Kriegsverbrecher eingehen, waren bis vor kurzem auf vielzähligen multilateralen Meetings in Genf und New York rechtlich vertreten. Belastete man sie heute wegen begangener Kriegsverbrechen, würden ihre Unterschriften retroaktiv jegliche Legitimität verlieren.

Im klassischen europäischen internationalen Recht, seit dem Wiener Kongress 1815 bis zu Beginn des Ersten Weltkrieges unterscheiden die europäischen Staaten strikt zwischen Zivilisten und Soldaten. Die gegnerische Seite wurde weder dämonisiert noch satanisiert; sondern immer rechtilch als „Gerechtigkeitsfeind“ (Justus Hostis) definiert. Der Begriff „Kriegsverbrecher“ geht erst nach dem Ende des Ersten Weltkrieges in das moderne internationale Recht ein. Den Anstoß dazu gaben amerikanische Juristen mit Schaffung einer Liga der Nationen in Genf.

In welchem Maße jede Zeit ihre eigene Version der Wahrheit und der Lüge inne hat, wird deutlich im Odium Generis Humani, dem internationlen Recht aus dem Mittelalter. Im kanonischen Recht bestand über Jahrhunderte das Urteil über Juden als dem „Abfall des Menschengeschlechtes“ (Odium Generis Humani). Es ist nicht ausgeschlossen, dass eine große Anzahl an Katholiken über Jahrhunderte in dieser katholischen Rechtsakrobatik glaubte –also bis zum Vatikanischen Konzil 1966. Aber auch das moderne internationale Recht hat seine ungeschriebenen „Odium Generis Humani“, womit sich einige Politiker auf der gesamten Welt marginalisieren und satanisieren.

Es stellt sich die Frage: Wer definiert, was das „Kriegsverbrechen“ ist? Quis judicabit? Jener, der den Krieg gewinnt, oder jener welcher in gewinnt? Ist die Flucht einer halben Million Palästinenser im Jahr 1948, während der Schaffung des Staates Israel, eine Art der ethnischen Säuberung gewesen, oder eine freiwillige Abreise der Palästinenser aus fremder und neuer Jurisdiktion? War an Juristen, das amerikanische Napalm-Bombardement auf vienam im Laufe des Jahres 1971 zu definieren? Ähnliche Beispiele rechtlicher und geschichtlicher Weglosigkeit sind schier unendlich.

Kommunisten zogen sich aus der Affäre

Kommunistische Verbrechen, die an deutschen Zivilen gegangen wurden, gegen kroatische, serbische und slowenische Bürger zu Kriegsende in Jazov und Bleiburg vollzogen wurden, wie auch montierte Gerichtsprozesse im ehemaligen Jugoslawien waren alles Teil eines neuen Nachkriegs-Rechtsgerichts. Dem Auseinanderfall des Kommunismus im gesamten ost-europäischen Raum zum Trotze, ist es noch immer selten einen ehemaligen Kommissar, Kollaboranten oder Apparatschik vor Gericht zu sehen. Ebenfalls den Zehn Millionen Menschen zum Trotz – jenen, die unter der kommmunistischen Regierung in der Sowietunion und Ost-Europa schlichtweg verschwanden; Nicht ein Einziger wurde wegen der Teilhabe am Verbrechen zur Rechenschaft gezogen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass auch den angeklagten Serben in Den Haag heute retrospektiv solche Bilder durch den Kopf gehen mögen, wie etwa: „Wenn sie doch 1945 nicht verurteilten, warum verurteilen sie uns denn heute für die selben Dinge?“

Wenn von kürzlich wegen Kriegsverbrechen verdächtigten Kroaten die Rede ist, wäre es wohl geraten einmal die Verteidigungsrede des weltbekannten französischen Juristen Jacquese Vergèse zu lesen. Jacquese Vergèse, Jurist, ist in seiner Überzeugung Marxist, angeblich befreundet mit Fidel Castro und Pol Pot (!), er hatte 1987 in Lyon den ehemaligen Gestapo-Deutschen Klaus Barbie verteidigt. Gemäß Vergès, „Barbie ist nicht schuld, weil es Verbrechen gegen die Menschheit seit Menschengedenken gibt..“. In der Verteidigung Barbies, greift Vergès das moderne liberale Rechstgericht an, das sich nicht sehr vom Inquisitions Rechtsgericht unterscheide, da „Menschen aus der ehemaligen Wehrmacht und der SS zu den unseren Hexen wurden..“

Vergès sich auf die Rechtsordnungen der französischen Verfassung von 1789, das besagt: „Eine Person kann erst aufgrund des Gesetztes veurteilt werden, das vor dem Begehen der Straftat..“ (ebenfalls so auch die amerikanische Verfassung, Art. 1, Absatz 9). Nun, anti-nazistische Gesetze wurden erst nach dem Fall des Nazionalsozialismus eigennützig übernommen, und nicht vorher. Des weiteren spricht Vergès: „Und solange wir hier palavern, verschwinden Unschuldige - einer nache dem anderen, oder – èn masse, - deportiert, verbrannt, ermordet... nur weil sie Muslime oder Nichtmuslime, weil sie Kommunisten, oder Nichtkommunisten, Christen oder Nichtchristen sind... Woczu kommert es den Kläger so sehr um die Menschheitsverbrechen, wenn die übrigen Menschen dieses Planeten, nicht anwesend sind...?“. Ich frage mich, warum meine Gegner nicht eine Leistung von diesen Leuten fordern? Oft hören wir über Moskauer Urteile... Dort wenigstens sorgt sich der Kläger darum, dass der Angeklagte sich selbst belügt... Eine Art Vollkommenheit... Hier wird immer nur improvisiert... Eher ist die Rede von einem politischen TV Spektakel ..“ (Jacques Verès, „Je défands Barbie“. 1988).

Im Kontext der Verurtielung von Barbie, könnte man einen Vergleich anstellen mit den ehemaligen jugoslawischen „Strafgesetzen“ und ihrem Artikel 133., wonach eine beträchtliche Anzahl von Kroaten in eine rechts-journalistische Kategorie, die der „Ustascha Terroristen“ klassifizeirt ist. Und wie es stetig im Kreislauf der Geschichte ist, sind eine alarmierende Zahl ehemaliger „Ustascha Terroristen“ heute dabei angesehene Funktioen im freien und demokratischen Kroatien zu überholen.

Jugokommunistische Farce aus geopolitischen Gründen

Dass das internationale Gericht und die Weltbegründer jahrzehntelang die legitime jugokommunistische Farce tolerierten, liegt an geopolitischen Gründen. Es ist nicht zu vergessen, dass einige hohe Weltvertreter, die, die unter den ersten waren, die das freie Kroatien 1991 anerkannten, ebenfalls unter den ersten zugegen waren, - genau 10 Jahre zuvor – nämlich zu der Beerdigung des Menschen, der jahrzehntelang auf ein „starkes und einheitliches“ Jugoslawien schwor – Josip Broz Tito.

Ist dies Vereinte Zerstören der Museen-Stadt Monte Cassino 1944, die Brandlegung der deutschen Stadt Köln, Frankfurt, Hamburg, Dresden..., - in denen mehr als eine halbe Million deutscher Zivilisten verunglückten, ebenfalls Verbrechen gegen die Menschheit? Und der Angriff auf Hanoi im Jahre 1971 und Bagdad 1991? Der angesehene amerikanische Politiker Senator Robert Taft, sagte zu dem Gericht an den Ersten der Nazis in Nürnber im Jahr 1946, dass das Bündnisgericht einer Posse ähnelte, da in der Zeit als den Nazis Gericht gehalten wurde, zur selben Zeit in dem gesamten Gebiet von Ost-Europa Kommunisten die gleichen Methoden der Verfolgung und des Massenmordes nutzten.

Das internationale Recht ist nicht statisch, daher auch nicht positivistisch. Es änder sich stets entsprechend dem Zeitgeist und gemäß der Siegerrechtsordnung oder irhen Erlassen. Der vergangene fünfjährige Bestialismus auf dem Balkan ist um keinen Preis genetischer Natur der Serben, nicht der Kroaten, noch der Bosniaken – so wie das möglicherweise einige Leute des Abendlandes leise oder auch laut meinen wollten. Der Krieg auf dem Balkan ist das unmittelbare Erzeugnis supra-naturaler kommunistischer Fehl-Kreation, das sogenannte Jugoslawien, das 50 Jahre finanziell abeschirmt wurde vom demokratischen Westen. Im möglichen fiktiven, konditionalen intenational-rechtlichem Einkreisen – einem Einkreisen, welches dem freien Kroatien feindiche gegenüberstehen würde, alsgleich auch wie im Szenario des verlorenen Krieges, würden eine hohe Zahl an hochrangigen kroatischen Repräsentanten zum Tode verurteilt sein. Genau wie im Jahre 1945.

Im alten Römischen Recht existiert ein Grundsatz: „Auctoritas – Non Veritas Facit Legem“, bzw. „Macht schafft Recht, nicht Wahrheit“. Postmodernistisch sprachkundig bzw. philologisch auf kroatisch gesprochen, bedeutete dieses – dass das größte Verbrechen das ein Einzelner oder ein Volk oder seine Regierung überhaupt begehen könnte ist: Den Krieg zu Verlieren!

dr. Tomislav Sunic

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Übersetzung: KLvP